In Deutschland gilt für Internet-Zugangsprovider mit regelmäßig über 100.000 gleichzeitigen Nutzern die gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS).
Diese Verpflichtung steht aus unserer Sicht im Konflikt mit dem Grundgesetz und europäischem Recht. Sie stellt einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Anspruch unbescholtener Bürger, vom Staat unbehelligt zu leben und nicht allumfassend überwacht zu werden.
Sie ist in der vorgeschriebenen Form ein ungeeignetes, für den Provider extrem aufwändiges Instrument, das nach dem Willen des Gesetzgebers zur Überwachung und Strafverfolgung eingesetzt werden soll. Während bei der Einführung nur von schwersten Straftaten die Rede war, gibt es deutliche Bestrebungen, die anfallenden Daten auch bei minder schweren Delikten einzusetzen. Strafverfolgung liegt selbstverständlich auch in unserem Interesse. Deren Organisation auf dem Weg der massenhaften Verletzung der Rechte aller Bürger, anstatt auf Basis gezielter Ermittlungsarbeit, ist aus unserer Sicht ein illegitimer Eingriff in das Leben der Menschen.
Wo wir uns bewegen, mit wem wir in Kontakt sind und über was wir kommunizieren, ist und bleibt Privatsache, egal ob im eigenen Wohnzimmer, postalisch oder unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel!
Freifunk Dreiländereck wird durch diese der Verfassung zuwider laufende Gesetzgebung, in die unangenehme Lage gebracht, legale Wege zu finden, damit seine Benutzer solcher Überwachung nicht ausgesetzt sind. Wir werden alles daran setzen, dass die Nutzung von Freifunk Dreiländereck nicht automatisch zur Überwachung missbraucht werden kann. Dienste, bei denen die VDS verpflichtend vorgeschrieben ist, werden wir nicht anbieten -gleichermaßen aus Gründen des unangemessenen Aufwandes und aus Überzeugung dass dies ein Irrweg ist.
UPDATE: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22.06.2017 festgestellt, dass der Münchner Provider Spacenet zunächst keine Vorratsdaten speichern muss. Spacenet hatte gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) geklagt und gleichzeitig einen Antrag an das Verwaltungsgericht Köln gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung nicht speichern zu müssen.
Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung, sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen ab (Wortlaut: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/Umsetzung110TKG/VDS_113aTKG/VDS-node.html).
Alle großen Provider haben mitgeteilt, dass sie die Entscheidung zum Anlass nehmen, die eigentlich am 1.7.2017 verpflichtende Speicherung nicht umzusetzen. Dies ist ein Etappensieg, aber noch keine endgültige Abschaffung der VDS. Bis das Hauptsacheverfahren beim OVG NRW abgeschlossen ist, bleibt zu hoffen, dass auch das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur VDS trifft und dieses aus unserer Sicht verfassungswidrige Gesetz endgültig beerdigt.