Wie bereits angekündigt, hat der Bundestag am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 18. Dezember zu. Ein unscheinbarer, aber für uns wichtiger Punkt im langen Gesetzestext betrifft Freifunk. In diesem Artikel findet sich folgender Absatz:
Wie sehr die Abgabenordnung der Realität hinterher hinkt, zeigt sich am Zweck “Freifunk”. Schon lange stellen zivilgesellschaftliche Gruppen selbstlos und zur Förderung der Allgemeinheit öffentlich zugängliches Internet per Wifi zur Verfügung, auch in Einrichtungen wie Jugendclubs. Gemeindehäusern oder Notunterkünften. Die Aufnahme des neuen Zwecks war nach der Bundestagswahl im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Ziffer 23 in § 52 erhält diese Fassung:
Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
Und zur Sicherheit wird im Antrag erklärt: “Unter dem sogenannten ‘Freifunk’ werden nichtkommerzielle Initiativen eingeordnet, die sich der Förderung der lokalen Kommunikation sowie der technischen Bildung, dem Aufbau und Betrieb eines lokalen freien Funknetzes widmen.”
Wir werden im neuen Jahr mit dem Finanzamt das weitere Vorgehen klären.